Kabinett ist ein Wein aus der Reihe Qualitätsweinen mit Prädikat. In deutschsprachigen Weinbaugebieten ist sie die unterste Stufe. Rangmäßig liegt das Kabinett zwischen dem Qualitätswein (ohne Prädikat) und der Spätlese in. Die Qualität – im Sinne der geschmacklichen Wertschätzung – wird letztlich vom Winzer bestimmt. Der Platz im Ranking ist vor allem eine weinbauliche Tatsache. Beispielsweise muss ein Kabinett ein bestimmtes Mindestmustgewicht in Grad Oechsle haben. Von 73 Grad in den meisten deutschen Weinregionen bis zu 85 Grad im deutschen Baden und Österreich. Auch die verwendete Rebsorte, Erntetermine und das Chaptalisierungsverbot sind wichtige Punkte. In Österreich gehört der Kabinett übrigens nicht zum Sortiment der Prädikatsweine.
Die meisten Kabinettweine enthalten wenig oder mehr Restsüße und sind daher halbtrocken oder süß mit einem Alkoholanteil bis etwa 10 %. Allerdings gibt es gerade an der Mosel Winzer, die den Most gut vergären lassen können, um einen trockenen Kabinett zu erreichen. Dieser Wein hat einen Alkoholgehalt von bis zu 12,5%.
Im Mittelalter wurde der Weinkeller im Kloster Eberbach am Rheingau von den damaligen Mönchen in „Schatzkammer besonders wertvoller Weine“ umbenannt. Dieses „Zimmer“ wurde sorgfältig eingerichtet, wie ein „Kabinett“ nach dem französischen Wort für „Salon“ (Möbel). Daraus wäre der Begriff Kabinett abgeleitet worden. Es ging also schon um bessere Weine, die nach dem Ausbau verkauft wurden.